Für Unternehmen, insbesondere Startups und KMUs, ist Datenschutz oft ein komplexes Thema. Eine häufige Frage dabei lautet: „Externer DSB Pflicht ab wieviel Mitarbeiter?“ Diese Frage ist besonders relevant, da die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) klare Vorgaben für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten enthält. Gerade kleinere Unternehmen tun sich oft schwer, zu beurteilen, wann diese Pflicht eintritt. In diesem Artikel erklären wir verständlich und rechtssicher, ab welcher Mitarbeiterzahl Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benennen müssen und welche Vorteile dies insbesondere für Startups und KMUs bietet.
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen die Vorgaben der DSGVO zuverlässig umsetzt. Im Gegensatz zu einem internen DSB gehört ein externer Datenschutzbeauftragter nicht zum Unternehmen, sondern arbeitet als unabhängiger Dienstleister. Gerade für kleinere Unternehmen bietet sich dies an, da intern oft Ressourcen und Know-how fehlen.
Nach der DSGVO und § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen ab 20 Personen, die regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dies gilt beispielsweise bereits, wenn Mitarbeiter regelmäßig Kunden-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten verarbeiten.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl gilt die Pflicht außerdem, wenn:
Hier bietet sich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten besonders an.
Gerade Startups und kleine sowie mittelständische Unternehmen (KMUs) müssen prüfen, ob sie unter die gesetzliche Pflicht fallen. Schon kleinere Teams können leicht die Schwelle von 20 Personen überschreiten. Außerdem werden Startups oft mit sensiblen Kundendaten konfrontiert, etwa bei Health-Apps oder E-Commerce. Hier empfiehlt es sich, einen spezialisierten externen Datenschutzbeauftragten für Startups und KMUs einzusetzen, um teure Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Beitrag: DSGVO und Cookiebanner: Was Unternehmen jetzt wissen und beachten müssen.
Beide Optionen bieten spezifische Vor- und Nachteile:
Für Startups und KMUs bietet sich der externe Datenschutzbeauftragte meist besonders an, da dieser kosteneffizient arbeitet und Haftungsrisiken deutlich reduziert.
Für die meisten Startups und KMUs überwiegen jedoch die Vorteile deutlich.
Nutzen Sie diese Checkliste, um zu prüfen, ob Sie einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen:
Falls einer dieser Punkte zutrifft, ist ein externer Datenschutzbeauftragter empfehlenswert.
Die Pflicht, einen externen DSB einzusetzen, tritt in der Regel ab 20 Personen ein, kann aber auch unabhängig davon bestehen. Gerade für Startups und KMUs lohnt sich die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, um Haftungsrisiken zu senken und datenschutzrechtliche Compliance sicherzustellen.
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